Ab 01. Oktober 2022

Liebe Patienten!

Corona-Schutzmaßnahmen: Maskenpflicht in Zahnarztpraxen ab 1. Oktober 2022
Aktuelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Bitte denken Sie daran, eine FFP2-Maske zum Zahnarztbesuch mitzunehmen.
Setzen Sie sie bereits auf, bevor Sie die Zahnarztpraxis betreten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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