Liebe Patienten!
Corona-Schutzmaßnahmen: Maskenpflicht in Zahnarztpraxen ab 1. Oktober 2022
Aktuelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Bitte denken Sie daran, eine FFP2-Maske zum Zahnarztbesuch mitzunehmen.
Setzen Sie sie bereits auf, bevor Sie die Zahnarztpraxis betreten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!